Sie sind hier: AGB  

AGB
 

I. Allgemeine Bestimmungen

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich diese Bestimmungen.
Abweichungen oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer/Vermieter schriftlich bestätigt werden.


II. Verkauf

1. Angebot und Vertragssbschluß:
Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Lieferer bestätigt ist.
2. Preise sind €-Preise zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Für Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Lieferer 2% Skonto. Gebrauchtmaschinen und
Gebrauchtgeräte sind bei Übernahme sofort ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für Rechnungen über Reparatur-, bzw. Serviceleistungen.
4. Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferers.


III. Gewährleistung

Soweit nicht anderes vereinbart ist, werden gebrauchte Maschinen und Geräte einschließlich Zubehör gekauft wie besichtigt und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.


IV. Vermietung

1. Lieferung und Versand von Mietgeräten oder Maschinen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Mieters.
2. Abänderung des Vertrages (z.B. Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer, Wechsel von Geräten, Maschinen, usw.) bedarf der schriftlichen Bestätigung seitens des Vermieters.
3. Die Berechnung der Miete erfolgt vom Tage der Anlieferung bis einschließlich dem Tag der Abbestellung je Kalendertag.
4. Soweit die gemieteten Geräte oder Maschinen vom Mieter oder von diesem beauftragten Personen bedient werden, wird jede Haftung des Vermieters auf Schäden jeglicher Art, auch Folgeschäden aus der Benutzung des Gerätes/der Maschine ausgeschlossen.
5. Der Mieter haftet für Beschädigung und Verlust, auch bei unsachgemäßer Behandlung, Bedienung und Verwendung der Mietgeräte/Mietmaschinen.
Die Sicherung während der Mietzeit obliegt dem Mieter.

V. Erfüllungsort ist Heilbronn

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist bei Vollkaufleuten Heilbronn.


 



Druckbare Version